Disclaimer

Bitte beachten Sie bei der Benutzung dieser Internetseite folgende wichtige Hinweise. Wenn Sie den folgenden wichtigen Hinweisen nicht zustimmen, sehen Sie bitte von einem Besuch dieser Internetseite ab.

DWS ist der Markenname für den Asset Management Geschäftsbereich der Deutsche Bank AG und bezeichnet hier die DWS Investment GmbH (LEI: 549300K0BHJ9BX9J8J87), die DWS Investment S.A. (LEI: 549300L70BS183Y6ML67) und die Deutsche Global Liquidity Series p.l.c. (LEI 549300SEJJHXMGC50L76) sowie mit diesen Gesellschaften verbundene Gesellschaft und ggf. weitere Asset Management Gesellschaften der Deutschen Bank Gruppe.

Auf dieser Internetseite werden Daten für Investmentvermögen der DWS, die als Investment Option im Rahmen von Lebensversicherungen angeboten werden, im sog. EPT- und ggf. auch im CEPT-Format (nachfolgend „PRIIPs Daten“) zur Verfügung gestellt. DWS stellt diese PRIIPs Daten (potenziellen) Anlegern in den von der DWS verwalteten Investmentvermögen (nachfolgend „DWS Anleger“) zur Verfügung, um so dem Grundsatz der fairen Behandlung der Anleger Rechnung zu tragen. Diese PRIIPs Daten sind allerdings ohne weitere Aufbereitung bzw. Bearbeitung nicht dazu geeignet, (potentiellen) Anlegern als Grundlage für deren Anlageentscheidungen zu dienen bzw. diesen Aufschluss über eine Anlage in die von der DWS verwalteten Investmentvermögen zu geben. Sollten Sie mit den nachfolgenden Hinweisen nicht einverstanden sein, nicht der richtige Empfänger dieser PRIIPs Daten sein oder sollten Sie die PRIIPs Daten irrtümlicher Weise erhalten haben (d.h. Sie haben diese PRIIPs Daten nicht angefordert, Sie sind nicht DWS Anleger etc.), informieren Sie bitte unverzüglich den Absender per Email, Telefon oder Brief und zerstören Sie diese PRIIPs Daten vollständig, ohne die PRIIPs Daten Dritten offenzulegen.

Vorbehaltlich einer ggf. separat mit der DWS geschlossenen Vereinbarung werden Ihnen die PRIIPs Daten unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:

Ausschließlicher Zweck der Zurverfügungstellung der PRIIPs Daten ist die Unterstützung derjenigen DWS Anleger, die verpflichtet sind oder verpflichtet werden, Basisinformationsblätter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) vom 26. November 2014 (nachfolgend „PRIIPs Verordnung“) zu erstellen. Die DWS gestattet nicht die Verwendung der PRIIPs Daten zu einem anderen Zweck. Insbesondere dürfen die PRIIPs Daten nicht als Grundlage für Anlageentscheidungen im Hinblick auf die von der DWS verwalteten oder beratenen Investmentvermögen benutzt werden. Ferner dürfen Sie die PRIIPs Daten nicht solchen Personen zur Verfügung stellen, die diese zum Zweck der Anlageberatung und/oder ähnlicher Dienstleistungen verwenden.

Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit kann die DWS nicht für Schäden, die aufgrund der Nutzung der PRIIPs Daten entstehen können, in Anspruch genommen werden, es sei denn, der DWS ist Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Die DWS stellt die PRIIPs Daten auf freiwilliger Basis zur Verfügung, ohne Gewähr dafür zu übernehmen, dass die PRIIPs Daten zum angegebenen Zweck geeignet sind. Insbesondere übernimmt DWS keine Gewähr dafür, dass die DWS Anleger ihren eigenen, aus der PRIIPs Verordnung resultierenden Verpflichtungen vollständig und/oder ordnungsgemäß nachkommen. Es obliegt Ihnen selbst, die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen im Hinblick auf die PRIIPs Daten vorzunehmen oder die DWS zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die PRIIPs Daten im Einklang mit Ihren eigenen Verpflichtungen gemäß der PRIIPs Verordnung sind. DWS behält sich das Recht vor, jederzeit die Zurverfügungstellung von PRIIPs Daten sowie jegliche Unterstützung im Hinblick auf die Pflichten der DWS Anleger gemäß der PRIIPs Verordnung für alle DWS Anleger gleichermaßen einzustellen.

Sie werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese PRIIPs Daten von der DWS unter Berücksichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 vom 8. März 2017 der Europäischen Kommission zur Ergänzung der PRIIPs-Verordnung (nachfolgend die „PRIIPs-Durchführungsverordnung“), der Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2017 betreffend Leitlinien zur Anwendung der PRIIPs-Verordnung (nachfolgend die „PRIIPs-Anwendungsrichtlinien“) sowie den Fragen und Antworten im Hinblick auf das PRIIPs der Europäischen Aufsichtsbehörden zur PRIIPs-Durchführungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend die „PRIIPs Q&A“) erstellt wurden. Die PRIIPs-Verordnung, PRIIPs-Durchführungsverordnung, PRIIPs Anwendungsrichtlinien, PRIIPs Q&A und sonstige PRIIPs-bezogene Veröffentlichungen der Europäischen Aufsichtsbehörden und / oder der Europäischen Kommission (werden zusammen als „PRIIPs-Regularien“ bezeichnet.

Die DWS übernimmt keine Gewähr und sichert nicht zu, dass die PRIIPs-Daten im Einklang mit den PRIIPs-Regularien erstellt, berechnet bzw. zur Verfügung gestellt werden. Die DWS weist ferner darauf hin, dass es sich bei der PRIIPs-Durchführungsverordnung sowie den PRIIPs-Anwendungsrichtlinien und den PRIIPs Q&A um neue regulatorische Vorgaben handelt, die zum Teil erst im Juli und August 2017 veröffentlicht wurden. Es wird erwartet, dass Aktualisierungen des PRIIPs Q&A und weitere Veröffentlichungen folgen werden. Die DWS sichert daher nicht zu, dass die PRIIP Daten im Einklang mit allen aktuellen und künftigen PRIIPs-Regularien sind.

Die DWS hat die PRIIPs Daten unter bestimmten Annahmen erstellt und wird die PRIIPs Daten sowie ihre Annahmen regelmäßig überarbeiten und anpassen. Bei folgenden Themengebieten sind solche Anpassungen schon jetzt absehbar:

  • Die generelle Verwendung von Eröffnungskursen bei der Berechnung von Transaktionskosten nach der Arrival Price Methode (PRIIPs-Durchführungsverordnung, Annex VI, Punkt 12ff. sowie PRIIPs Q&A, Nummern 49ff.):

    Die DWS verwendet bei der Berechnung der Transaktionskosten nach der Arrival Price Methode gemäß Annex VI Punkt 12ff. der PRIIPs-Durchführungsverordnung überwiegend Eröffnungskursen. Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben in den PRIIPs Q&A klargestellt, dass möglichst auf Intraday-Preise oder auf Eröffnungskurse abgestellt werden muss, sofern solche Intraday-Preise bzw. Eröffnungskurse allgemein verfügbar sind (z.B bei Aktien seien üblicher Weise Eröffnungskurse allgemein verfügbar). Die DWS beabsichtigt, diese Vorgabe zukünftig umzusetzen und die Transaktionskosten durch die Verwendung von Intraday Preisen und/oder Eröffnungskursen zu berechnen.

  • Die Verwendung von Tagesschlusskursen bei der Berechnung von Transaktionskosten von Exchange Traded Funds („ETFs“) nach der Arrival Price Methode (PRIIPs-Durchführungsverordnung, Annex VI, Punkt 12ff. sowie PRIIPs Q&A, Nummern 49 ff.):

    Die DWS verwendet bei der Berechnung der Transaktionkosten im Hinblick auf von der DWS verwalteten ETFs grundsätzlich die Tagesschlusskurs desjenigen Tages, an dem die Order an den jeweiligen Broker übermittelt wurde. Hierbei wird Punkt 53 der PRIIPs Q&A dahingehend ausgelegt, dass dies nicht auf solche Order Anwendung findet, deren Ausführung trotz vorheriger Übermittlung stets zum Tagesschlusskurs erfolgt.

DWS Anleger sind in diesem Zusammenhang aufgefordert für sich eigenständig zu überprüfen, ob die hier zur Verfügung gestellten PRIIPs Daten für ihre Zwecke verwendet werden können.

Ferner können diese PRIIPs Daten auf ungeprüften Daten, Daten von Drittanbietern oder anderen Daten beruhen, die nicht sämtlich vor Zurverfügungstellung der PRIIPs-Daten von der DWS überprüft und verifiziert werden können. Es liegt allein in Ihrer Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Sie die zu diesen PRIIPs Daten gehörenden Informationen und Daten benutzen dürfen, einschließlich des Rechts diese Informationen und Daten anzupassen und im Hinblick auf Daten von Drittanbietern (z.B. von Ratingagenturen) sicherzustellen, dass Sie ggf. erforderliche Vereinbarungen (z.B. lizenzrechtlicher Natur) mit diesen Drittanbietern treffen.

CIO View