DWS: EET

Changelog EET

An alle interessierten Parteien.

Auf dieser Website finden Sie bestimmte Daten, welche die der DWS angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften an Wertpapierfirmen, im Rahmen der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2021/1253 vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 („MiFID II“) und der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“), geliefert haben oder an diese liefern werden. Die neuen Offenlegungspflichten der MiFID II sowie Offenlegungsverordnung sind respektive zum 2. August 2022 sowie 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Folgenden finden Sie einige Erläuterungen, die hilfreich für Sie sein können.

 

Was kann ich auf dieser Website finden?

Auf dieser Website (URL: https://www.dws.com/de/esg_eet) finden Sie bestimmte Daten in Bezug auf Investmentfonds, die von den der DWS Group („DWS“) angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften verwaltet werden und die durch Wertpapierfirmen vertrieben werden, die den neuen Offenlegungspflichten der MiFID II sowie der Offenlegungsverordnung unterliegen. Diese Daten werden im Format des European ESG Template (EET) bereitgestellt. Die DWS stellt diese Daten per EET auf rein freiwilliger Basis zur Verfügung, also ohne aufsichtsrechtliche Verpflichtung hierzu, und ohne jedwede Zusage und/oder Zusicherung, dass die hierin enthaltenen Informationen irgendeinen besonderen Zweck erfüllen.

 

Worum handelt es sich bei dem EET?

Für viele Finanzmarktteilnehmer sind in der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen der MiFID II sowie Offenlegungsverordnung eine Vielzahl an ESG bezogenen Informationen zu Investmentfonds notwendig. Für die technische Bereitstellung dieser Informationen steht das EET zur Verfügung, welches durch FinDatEx, als Arbeitsgruppe des europäischen Finanzdienstleistungssektors, entwickelt wurde. Das EET ist somit eine sektorübergreifende Vorlage, welche den Anforderungen der Finanzmarktteilnehmer, wie etwa Banken, Vermögensverwaltungen und Versicherungen Rechnung trägt. Das EET umfasst eine Vielzahl an ESG-Datenfeldern, welche die Umsetzung der Offenlegungsverordnung sowie die Anpassungen der MiFID II hinsichtlich Nachhaltigkeitspräferenzen unterstützen.

 

Wie setzt DWS das EET um?

Die DWS stellt das EET seit dem 02.05.2022 zur Verfügung und macht das EET über diese dezidierte Microsite abrufbar. Das EET beinhaltet die Daten, die für die Bestimmung des Zielmarktes zur Verfügung stehen müssen. Dies umfasst im Speziellen den Umfang an Datenfeldern, den FinDatEx für den Start am 01.06.2022 als verpflichtend definiert hat. Seit dem Start am 01.06.2022 wurde das EET fortlaufend durch FinDatEx aktualisiert und erweitert.

Die aktuelle Fassung des EET kann hier mit den entsprechenden Anpassungen abgerufen werden. Ferner unterliegt das EET einem regelmäßigen Review durch FinDatEx, um angemessen zu reflektieren, inwiefern sich die Anforderungen der Marktteilnehmer geändert haben.

 

Wofür sollen diese Daten dienen?

Im Rahmen von MiFID II sind Wertpapierfirmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument hinsichtlich der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu ermitteln oder zu überprüfen und genauer zu bestimmen, je nach Sachlage. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt die Offenlegungsverordnung neue Vorschriften hinsichtlich der Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten ein. Dementsprechend müssen Wertpapierfirmen dem Kunden um Nachhaltigkeitsinformationen erweiterte Fondsprospekte sowie regelmäßige Berichte offenlegen.

Die DWS unterstützt diesen Prozess durch die Bereitstellung relevanter Daten über das EET für die Wertpapierfirmen, damit diese ihre eigene Beurteilung und Analyse aus der Sicht der mit dem Vertrieb betrauten Wertpapierfirma vornehmen können.

 

Wie kann ich ein bestimmtes Produkt finden?

Das ZIP-Archiv mit den Daten zu allen Fonds ist im oberen Teil der Webseite verfügbar.

Dateien für spezifische Fonds können auf der Dokumentensuchseite gefunden werden: Suche

Dateien für einzelne Fonds können auch aus dem ZIP-Archiv mit den Daten zu allen Fonds extrahiert werden. Mit einem Klick auf die rechte Maustaste können Sie sie herunterladen („Ziel speichern unter…“). Bitte geben Sie das gewünschte Verzeichnis an. Der Windows Explorer unterstützt in der Regel das ZIP-Format. Nach dem Herunterladen können Sie die Archivdateien entpacken. Anschließend haben Sie Zugriff auf die einzelnen Datendateien.
Sie können jeden Fonds und jede Anteilsklasse mithilfe der ISIN ermitteln, die Teil eines jeden Dateinamens ist. Bitte beachten Sie, dass die Dateinamen ziemlich lang sein können (ca. 60 Zeichen). Dementsprechend können unter Windows Probleme aufgrund komplexer Verzeichnisstrukturen auftreten. Es sind maximal 255 Zeichen für Datei- und Verzeichnisnamen zulässig.
Die einfachste Möglichkeit zu suchen besteht darin, die Suchfunktion durch Drücken von „Strg F“ aufzurufen. Daraufhin wird ein Suchdatenfeld im oberen Teil Ihres Bildschirms angezeigt, in das Sie die ISIN des Fonds eingeben können.

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