Die Aktionärinnen und Aktionäre der DWS Group GmbH & Co. KGaA stimmten wie folgt über die wesentlichen Tagesordnungspunkte der diesjährigen Hauptversammlung ab:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022 (Top 2)
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2022 beträgt rund EUR 632,2 Millionen. Wie von der persönlich haftenden Gesellschafterin und vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, hat die Hauptversammlung beschlossen, EUR 410 Millionen des Bilanzgewinns als Dividende auszuschütten. Das entspricht EUR 2,05 je Aktie. Der verbleibende Betrag in Höhe von rund EUR 222,2 Millionen wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,93 % gefasst.
Entlastung (Top 3 und 4)
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von 89,82 % beziehungsweise 98,78 % entlastet.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (Top 5)
Wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, hat die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 99,16 % beschlossen, KPMG zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
Vergütungsbericht (Top 6)
Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Zustimmung von 97,99 % gebilligt.
Wahlen zum Aufsichtsrat (Top 7)
Wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, hat die Hauptversammlung bei der turnusmäßigen Neuwahl mit großer Mehrheit die folgenden Anteilseignervertreter bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat der DWS gewählt:
- Herrn Karl von Rohr, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank AG
- Frau Ute Wolf, Aufsichtsrätin
- Herrn Aldo Cardoso, Vorsitzender des Boards von Bureau Veritas SA
- Herrn Bernd Leukert, Chief Technology, Data and Innovation Officer und Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank AG
- Herrn Richard I. Morris, Jr., Berater von TA Associates Management LP
- Frau Margret Suckale, Aufsichtsrätin
- Herrn Kazuhide Toda, Senior Fellow der Nippon Life Insurance Company
- Frau Professor Dr. Christina E. Bannier, Professorin für Banking & Finance, Justus-Liebig-Universität Gießen
Frau Professor Bannier und Herr Toda wurden dabei erstmals in den Aufsichtsrat der DWS gewählt.
Satzungsergänzung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen (Top 8.1)
Wie von der persönlich haftenden Gesellschafterin und vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, wurde die Satzungsergänzung mit einer Mehrheit von 98,34 % beschlossen. Damit ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Die genauen Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie in Kürze unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung/.