Corporate Governance (Unternehmensführung)

Emittentenbriefe

Jedes Jahr senden wir Briefe an Unternehmen, die wir in unseren Portfolien halten und fordern diese zu einem konstruktiven Dialog auf.Die Briefe informieren über Änderungen in Bezug auf unsere aktualisierte Corporate Governance & Proxy Voting Policy, sowie Entwicklungen bei unseren Governance und ESG-Aktivitäten oder unsere Erwartungen hinsichtlich Schwerpunktthemen (thema tisch), wie Netto-Null Emissionen und Menschenrechte

Wir bei der DWS Investment GmbH bekräftigen unsere Verpflichtung, unseren treuhänderischen Pflichten im besten Interesse unserer Kunden zu erfüllen. Gute Governance-Praktiken bei unseren Portfoliounternehmen sind für uns Voraussetzung und Katalysator zugleich, um spürbaren und gewichtigen Fortschritt zu erreichen und langfristig Mehrwert zu schaffen.  

Brief zur Saisonvorbereitung 2024

Thematisches Engagement: Netto-Null Emissionen bis 2050


Vor allem von Unternehmen, die mit erheblichen Klima- und Transformationsrisiken konfrontiert sind, fordern wir eine deutliche Beschleunigung der Bemühungen, ehrgeizige Emissionsreduktionsziele in ihrer Strategie zu implementieren und mehr Transparenz hinsichtlich eines nachvollziehbaren Fahrplans hin zur Klimaneutralität zu schaffen.

  • Versand an 30 Unternehmen unterschiedlicher Branchen weltweit

Netto-Null Emissionsbrief, 2024

Wir als DWS Investment GmbH (DWS) nehmen unsere Rolle als Treuhänder und verantwortungsvoller Investor sehr ernst und sind bestrebt, die uns von unseren Kunden anvertrauten Vermögenswerte zu schützen. Deshalb setzen wir uns weiterhin für gute, robuste Governance-Standards und eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen ein.

Brief zur Saisonvorbereitung 2023

2023: Thematisches Engagement: Netto-Null Emissionen bis 2050


Vor allem von Unternehmen, die mit erheblichen Klima- und Transformationsrisiken konfrontiert sind, fordern wir eine deutliche Beschleunigung der Bemühungen, ehrgeizige Emissionsreduktionsziele in ihrer Strategie zu implementieren und mehr Transparenz hinsichtlich eines nachvollziehbaren Fahrplans hin zur Klimaneutralität zu schaffen.

  • Versand an 80 Unternehmen unterschiedlicher Branchen weltweit im 2023

Netto-Null Emissionsbrief, 2023

Thematisches Engagement: die DWS-Kohle-Richtlinie


Im Einklang mit unserer Verpflichtung, in unseren Portfolios vor 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, hat die DWS eine neue Richtlinie für Investitionen in Aktivitäten im Zusammenhang mit Kraftwerkskohle veröffentlicht – die DWS-Kohle-Richtlinie. Die DWS-Kohle-Richtlinie orientiert sich an den wissenschaftlich fundierten Zeitplänen für den Ausstieg aus der Kraftwerkskohle gemäß dem Netto-Null-Pfad der Internationalen Energieagentur (International Energy Agency / IEA) und sieht spezifische Maßnahmen, darunter Investitionsbeschränkungen und Engagement-Strategien, vor. Wir erwarten, dass Unternehmen, die ihren Umsatz zu 5 % bis 25 % mit Kraftwerkskohle erwirtschaften, den Ausstieg aus der Kohle beschleunigen und bis spätestens Ende 2025 entsprechende Umstellungspläne veröffentlichen.

  • Schreiben an 27 Unternehmen aus dem Versorgungs- und Kohlebergbausektor im Dezember 2023.

  • Unsere thematischen Aktivitäten und Follow-up-Dialoge mit diesen Unternehmen zielen darauf ab, festzustellen, ob sich die Unternehmen zum Ausstieg aus der Kraftwerkskohle verpflichtet haben, und sie zu ermutigen, glaubwürdige Ãœbergangspläne zur Umsetzung des Kohleausstiegs bis spätestens 2025 zu veröffentlichen.

Brief zur Kohle Engagement 2023
(nur in Englisch verfügbar)

Die DWS setzt auf aktiven Dialog, um Unternehmen, in die wir investiert sind, in ihrem positiven Veränderungsprozess zu unterstützen. Wir haben 3 Themen identifiziert, zu denen wir in Briefen an Unternehmensleitungen unsere konkreten Corporate Governance-Erwartungen darlegen. Auf Basis dieser Anforderungen gestalten wir die weiteren Engagement-Schritte und definieren eventuelle Eskalationsstufen. Ergebnisse unserer Corporate Governance Aktivitäten berichten wir regelmässig in unserem Active Ownership Report.
Brief zur Saisonvorbereitung 2022

2022: Thematisches Engagement: Netto-Null Emissionen bis 2050


Vor allem von Unternehmen, die mit erheblichen Klima- und Transformationsrisiken konfrontiert sind, fordern wir eine deutliche Beschleunigung der Bemühungen, ehrgeizige Emissionsreduktionsziele in ihrer Strategie zu implementieren und mehr Transparenz hinsichtlich eines nachvollziehbaren Fahrplans hin zur Klimaneutralität zu schaffen.

  • Versand an mehr als 50 Unternehmen unterschiedlicher Branchen weltweit im 2022

Netto-Null Emissionsbrief, 2022

Wir als DWS Investment GmbH (DWS) nehmen unsere Rolle als Treuhänder und verantwortungsvoller Investor sehr ernst und sind bestrebt, die uns von unseren Kunden anvertrauten Vermögenswerte zu schützen. Deshalb setzen wir uns weiterhin für gute, robuste Governance-Standards und eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen ein.
Brief zur Saisonvorbereitung 2021

Thematisches Engagement: Netto-Null Emissionen bis 2050


Vor allem von Unternehmen, die mit erheblichen Klima- und Transformationsrisiken konfrontiert sind, fordern wir eine deutliche Beschleunigung der Bemühungen, ehrgeizige Emissionsreduktionsziele in ihrer Strategie zu implementieren und mehr Transparenz hinsichtlich eines nachvollziehbaren Fahrplans hin zur Klimaneutralität zu schaffen.

  • Versand an mehr als 220 Unternehmen unterschiedlicher Branchen weltweit im Juni 2021

  • Fokus der Analyse sind Scope-1- und -2-Emissionen, Risiko-Rating für den Klimawandel sowie Climate Action 100+ Net Zero Benchmark-Konstituenten

Netto-Null Emissionsbrief, Juni 2021‌

Thematisches Engagement: Die erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtslage in Myanmar und Belarus


Die erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtslage in Myanmar und Belarus in den Jahren 2020 und 2021 ist für die DWS von großer Sorge. Die Politik der Behörden, die Gesellschaft zu unterdrücken und ideologisch zu kontrollieren, birgt auch ein erhöhtes Risiko für den privaten Sektor. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen mit direkten Geschäften, Lieferketten oder sonstigen Geschäftsbeziehungen diese Fragen stärker in den Vordergrund stellen, um die Einhaltung der Grundsätze und Leitlinien für Menschenrechte und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten zu gewährleisten (z. B. internationale Menschenrechtscharta, die europäische Menschenrechtskonvention, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für Verantwortungsvolles Unternehmerisches Handeln und Menschenrechte und UN Global Compact-Grundsätze, die wir unterzeichnet haben).

  • Wir haben 38 thematische Engagement-Briefe an Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind, versendet. Zudem hat die DWS hat im Jahr 2022 und darüber hinaus Engagement-Gespräche initiiert.

  • Unser thematisches Engagement zielt darauf ab, etablierte Prozesse der Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten zu verstehen, einschließlich der Bewertung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und der Art und Weise, wie Menschenrechtsverletzungen durch deren Maßnahmen angegangen, abgemildert und verhindert werden. Für uns ist es wichtig, Transparenz darüber zu haben, wie sie ihre Mitarbeiter schützen und den Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen gewährleisten.

Thematisches Engagement für Menschenrechte - Myanmar
(nur in Englisch verfügbar)
       Thematisches Engagement für Menschenrechte - Belarus
(nur in Englisch verfügbar)

" Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Unternehmensführung eines der Schlüsselelemente bleibt, um Potenziale zu nutzen und Risiken zu managen, die sich aus der ökologischen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit ergeben.

Nicolas Huber Head of Corporate Governance Center

Unser Engagement bei Hauptversammlungen

Im Rahmen unserer Corporate Governance Aktivitäten und unseres treuhänderischen Verständnisses, haben wir folgende Fragen an die Unternehmen eingereicht:

Corporate-Governance-Dienstleistungen

Die Grundsätze der DWS für Corporate Governance und Stimmrechtsausübung (Proxy Voting)

Boards of Directors (Aufsichtsräte)

  • Für einen effizienten Entscheidungsprozess und langfristig nachhaltigen Unternehmenserfolg sind qualifizierte, erfahrene, unterschiedliche (diverse) und unabhängige Aufsichtsratsmitglieder unerlässlich. Diversität bezieht sich für uns im weiteren Sinn auf  Geschlecht, Alter, Nationalität, beruflichen Hintergrund, Qualifikation und Amtsdauer:
  • Erweiterte Transparenzanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder: Veröffentlichung von Lebenslauf und Teilnahme an Vorstandssitzungen auf der Website
  • Ãœber 50% der Aufsichtsratsmitglieder sollten unabhängig sein
  • Unterstützt wird die Trennung der Posten von CEO und Aufsichtsratsvorsitzendem zugunsten von Machtausgleich und Unparteilichkeit.
  • Einem Aufsichtsratsmitglied sollte direkt die eindeutige Verantwortung für ESG-Fragen zugewiesen werden.
  • Hierbei spielt die Amtsdauer eine große Rolle (Reklassifizierung der Unabhängigkeit nach max. 10 Jahren).
  • Unterstützt wird die Festsetzung einer Altersgrenze, damit der Aufsichtsrat regelmäßig verjüngt wird.
  • Die Aufsichtsratsmitglieder sollten genügend Zeit haben und unbefangen genug sein, um die mit ihrem Posten verbundenen Pflichten zu erfüllen:
    • Höchstens 3 Aufsichtsratssitze für exekutive Mitglieder
    • Höchstens 5 Aufsichtsratssitze für nicht-exekutive Mitglieder

Vergütung von Führungskräften

  • Transparenz und Verständlichkeit qualitativer und quantitativer Leistungsindikatoren sind Voraussetzungen für ein adäquates und für Aktionäre nachvollziehbares Vergütungssystem.
  • Fixe und variable Vergütungsbestandteile sollten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und die Angemessenheit der Gesamtvergütung muss sichergestellt werden.
  • Integration materieller ESG Leistungsindikatoren in das Vergütungssystem.
  • Regelmäßige Abstimmungen über Fragen der Vergütung (Say-on-Pay) sollten als wichtiges Aktionärsrecht angesehen werden.
  • Relevante und  angemessene Bonus-Malus- und Rückforderungsmechanismen für Führungskräfte werden als wichtige Elemente einer nachhaltigen, langfristig orientierten Vergütungsstruktur angesehen.

Aktionärsrechte

  • Wir unterstützen das Prinzip „eine Aktie, eine Stimme“ und sehen Stimmrechtsbegrenzungen kritisch.
  • Die Interessen von Minderheitsaktionären sind angemessen zu berücksichtigen; es sind die dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  • Wir unterstützen verbesserte Berichtspraktiken über für Aktionäre wichtige Sachverhalte.

Wirtschaftsprüfer

  • Entscheidende Elemente einer angemessenen Informationsoffenlegung sind die Dauer der Berufung von Wirtschaftsprüfern und ihre turnusmäßige Rotation, um die Unabhängigkeit und Objektivität zu gewährleisten: 5 Jahre.
  • Nicht prüfungsbezogene Leistungen und die Angemessenheit der Vergütung sind offenzulegen, um die Unabhängigkeit der externen Wirtschaftsprüfer sicherzustellen.
  • Das Prüfungsunternehmen ist spätestens nach 10 Jahren zu rotieren, um die Unabhängigkeit und Objektivität zu gewährleisten.

ESG-Themen

  • Befolgung von internationalen Standards hinsichtlich der Offenlegung von ESG-Themen (e.g. TCFD, SASB, GRI, IIRC, SBTI)Berücksichtigung und Einhaltung internationaler Standards und Rahmenwerke, wie: CERES-Prinzipien, UN Global Compact, OECD Guidelines for Multinational Corporations, Cluster Munitions Convention und der UN Sustainable Development Goals (SDGs), the Carbon Disclosure Program (CDP), ILO-Norms, Human Rights, Modern Slavery Act.
  • Sollten Unternehmen den o.g. Standards nicht entsprechen und ernsthafte ESG-Kontroversen aufweisen, werden diese in unsere Abstimmungsentscheidungen einbezogen.
  • Informationen von ESG Ratingagenturen werden in die Entlastungs- und Vergütungsfrage integriert.
  • Unterstützung von relevanten/notwendigen ESG-bezogenen Aktionärsanträgen.

 Corporate Governance and Proxy Voting Policy (2024)
(nur in Englisch verfügbar)

 Corporate Governance and Proxy Voting Policy (2023)
(nur in Englisch verfügbar)

 Corporate Governance and Proxy Voting Policy (2022)
(nur in Englisch verfügbar)

 DWS Stewardship Report (2023)
(nur in Englisch verfügbar)

 Active Ownership: Engagement & Proxy Voting Report 2022
(nur in Englisch verfügbar)

 Active Ownership: Engagement & Proxy Voting Report 2021
(nur in Englisch verfügbar)

 Active Ownership: Engagement & Proxy Voting Report 2020
(nur in Englisch verfügbar)

 

Die Bekenntnis der DWS zum Thema Stewardship wird durch die Anerkennung der rechtlichen UK-Gesellschaft DWS Investments UK Limited als Unterzeichner des UK Stewardship Code verdeutlicht.

Um eine effektive und effiziente Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen zu ermöglichen, werden die relevanten Prozesse und Einrichtungen zentral organisiert und von anderen Unternehmen innerhalb der DWS Gruppe durchgeführt bzw. diesen zur Verfügung gestellt.

 

  UK Stewardship Code Report DWS Investment UK Limited
(nur in Englisch verfügbar)

 

Governance-Expertise und Content-Entwicklung

  • Ein spezialisiertes Corporate Governance Center des Chief Investment Office for Responsible Investments mit detaillierten Kenntnissen zu Governance-Themen (z.B. Zusammensetzung des Aufsichtsrats/Vorstands, Vorstandsvergütung, Aktienemission)
  • Ãœber 25 Jahre Erfahrung in Fragen der Corporate Governance (erste besuchte Hauptversammlung in Deutschland 1994)
  • Qualitätsbestimmte Ausübung übertragener Stimmrechte mit einer tiefgreifenden Analyse durch das Corporate Governance Center der DWS und Diskussionen mit den Analysten/Portfoliomanagern
  • Starke Positionierung des Governance-Verständnisses der DWS in den einschlägigen:
  • internationalen Arbeitsgruppen (EFAMA CG Working Group, BVI CG Working Group)
  • Kommissionen (DVFA-CG-Kommission)
  • Netzwerken (ICGN, GIGN, Ceres)
  • Ãœberprüfung lokaler Stewardship Codes, nationaler und internationaler Verordnungen und EU-Richtlinien zur Corporate Governance

Berichterstattung und Kommunikation

Erfüllung unserer treuhänderischen Pflicht

Wir haben im Jahr 2023: 

  • bei 5.563 Hauptversammlungen weltweit abgestimmt.
  • bei rund 32% unserer Stimmabgaben gegen Managementvorschläge gestimmt (u.a. mit Blick auf Vorstände/Aufsichtsräte, Abschlussprüfer oder Vergütungssysteme).
  • 624 Engagements mit Unternehmen durchgeführt.
  • an 3.700 Unternehmen weltweit unseren Engagement-Brief verschickt, um unsere Erwartungen basierend auf unserer aktuellen Proxy Voting Policy darzulegen.
  • in 214 Engagements über den Klimawandel diskutiert.
  • in 194 unserer Engagements die soziale Themen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Personalmanagement und Lieferkette/Zulieferer in den Fokus gestellt.

Stimmrechtsberatung

Best Practice Principles for Shareholder Voting Research

Im Zusammenhang mit der Stimmrechtsberatung entspricht die DWS Investment GmbH den Vorgaben der Best Practice Principles for Shareholder Voting Research.

Alle relevanten Richtlinien und Berichte finden Sie hier

 
 
  1. eingesetzte Methoden und Modelle sowie die Hauptinformationsquellen
    (DWS Corporate Governance & Proxy Voting Policy)
  2. Qualitätssicherung
    (DWS Corporate Governance & Proxy Voting Policy, DWS Stewardship Report 2023)
  3. potentielle Interessenskonflikte
    (Engagement Policy)
  4. Qualifikation der Mitarbeiter
    (UK Stewardship Code Report 2022)
  5. Berücksichtigung nationaler Marktbedingungen sowie rechtliche, regulatorische und unternehmensspezifische Bedingungen
    (DWS Corporate Governance & Proxy Voting Policy)
  6. wesentliche Merkmale der verfolgten Stimmrechtspolitik für die einzelnen Märkte
    (DWS Corporate Governance & Proxy Voting Policy)
  7. Gespräche/ Engagements mit den betroffenen Gesellschaften und Interessenträgern
    (DWS Stewardship Report 2023)

Voting Übersicht

Corporate Engagement Prozess

Wir folgen einem strengen Schritt-für-Schritt-Ansatz, um mit unseren Portfolio-Unternehmen in Kontakt zu treten

*Hinweis:

Die Corporate Governance-Funktion wird ausgeübt für die DWS Investment GmbH, DWS Investment S.A. sowie für bestimmte Portfoliomanagement-Mandate der DWS International GmbH.

Die Hauptverantwortung für die auf dieser Webseite beschriebenen Prozesse des Engagements und der Ausübung der Stimmrechte liegt bei der DWS Investment GmbH. Um einen effektiven, effizienten und konsistenten Prozess zu gewährleisten, haben die folgenden DWS-Rechtseinheiten die Stimmrechte ihrer Fonds (im Falle der DWS Investment S.A.) bzw. ihrer institutionellen Mandate (im Falle der DWS International GmbH) an die DWS Investment GmbH delegiert:

- DWS International GmbH (gilt für Mandate, bei denen die Stimmrechte vom institutionellen Kunden delegiert wurden)

- DWS Investment S. A

 

In Anbetracht unserer treuhänderischen Verpflichtung gegenüber unseren Kunden üben wir unsere Stimmrechte völlig unabhängig von den Ansichten und Interessen unseres Hauptaktionärs Deutsche Bank AG und anderen rechtlichen Einheiten der DWS aus.

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