Die unmittelbare Versorgungszusage in Form der (leistungsorientierten) Beitragszusage (Defined Contribution) gewährt dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der zugesagten Versorgungsleistung. Die Direktzusage kann sowohl als Grundversorgung als auch als ergänzende Versorgung (Entgeltumwandlung) des Arbeitnehmers ausgestaltet werden. Durch eine kongruente Ausfinanzierung der Versorgungszusage sinkt das Versorgungsrisiko. Der Mitarbeiter kann von einer renditestarken Kapitalanlage profitieren.
Die fondsbasierte Direktzusage kann durch verschiedene Kapitalanlage-Strategien umgesetzt werden. Entscheidend für die Auswahl ist die Rendite-Erwartung und Verlusttoleranz des Arbeitgebers.
✓ Garantiekonzepte
✓ Wertsicherungskonzepte
✓ Volatilitäts-Management
✓ Freier Lebenszyklus