In Kürze

Der im März 2018 angekündigte EU-Aktionsplan "Sustainable Finance" unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union, ihre Klima- und Energieverpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Dazu gehören die Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 und die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf mindestens 32 % gegenüber dem derzeitigen Stand von rund 17 % [1] Die Europäische Kommission will auch den Kapitalfluss in Bereiche fördern, die die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung fördern und die finanziellen Risiken des Klimawandels bewältigen.

Der Zehn-Punkte-Aktionsplan geht noch weiter, indem er das Thema Nachhaltigkeit nicht nur auf die Agenda der Finanzministerien und Finanzaufsichtsbehörden setzt, sondern auch in die Kernaktivitäten von Finanzinstituten wie Banken, Pensionsfonds, Versicherungen, Vermögensverwaltern und Privatbanken u.a. einbringt.

Was den Aktionsplan betrifft, so werden sich die Haupttätigkeitsbereiche der kommenden Wochen und Monate darauf beziehen:

  1. Die Entwicklung einer EU-Taxonomie
  2. Die Schaffung eines EU-Standards für grüne Anleihen
  3. Festlegung von Mindeststandards für die Methodik der Indizes "low carbon" und "positive carbon impact" und Mindestanforderungen an die Offenlegung bei der ESG-Integration in die Methodik von Benchmarks
  4. Metriken, die eine bessere Offenlegung von klimabezogenen Informationen ermöglichen.


Zur Unterstützung dieser Aufgaben wurde eine 35-köpfige Technische Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG) eingerichtet, die bis Juni 2019 tätig sein wird, mit einer möglichen Verlängerung bis Ende dieses Jahres.

Die Ziele der vier Arbeitsgruppen der TEG sind vielschichtig, umfassen aber unter anderem die Bereitstellung eines soliden Klassifizierungs- und Kennzeichnungssystems, das als nachhaltige Investitionen und/oder Green Finance angesehen werden kann.

Zu den Zielen dieses Klassifizierungssystems gehört es, eine genauere Überwachung der Kapitalflüsse in nachhaltige Aktivitäten zu ermöglichen und Vertrauen und Integrität in die aufstrebende nachhaltige Finanzindustrie aufzubauen. Darüber hinaus müssen institutionelle Anleger und Vermögensverwalter, die behaupten, Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen, offenlegen, wie ihre Anlagen nach diesen Zielen ausgerichtet sind.

Der Aktionsplan wird auch dazu beitragen, mehr Klarheit über die Pflichten der Anleger in Bezug auf die ESG zu schaffen. Dies wird die Anstrengungen zur Integration von ESG-Faktoren in den Anlageprozess vorantreiben. Eines der Ziele der Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung und der Erfüllung der Kundenpräferenzen besteht darin, einen liquideren Pool an nachhaltigen Anlageprodukten aufzubauen.

In diesem Papier untersuchen wir, warum der EU-Aktionsplan entwickelt wurde, was seine nächsten Schritte sind und wie sich dies voraussichtlich auf die Finanzmarktteilnehmer auswirken wird. Wir tauchen auch tief in die vier Arbeitsgruppen der TEG ein und wie die Asset-Management-Community reagieren kann.

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1. Im November 2018 verabschiedete die Europäische Kommission Rechtsvorschriften zur Anhebung des Ziels für erneuerbare Energien 2030 von 27% auf 32%.

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