Über eine Leistungszusage gewährt der Arbeitgeber den begünstigten Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Invaliden- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Im Vordergrund steht dabei die vom Arbeitgeber gewährte Leistung im Versorgungsfall. Die Grundlage für die Berechnung der Leistung kann bspw. die Dienstzeit und/oder ein prozentualer Anteil des Gehalts sein.
Für diese Zusage hat der Arbeitgeber ein Leben lang einzustehen. Er geht somit eine Vielzahl potenzieller administrativer, politischer, regulatorischer sowie biometrischer Risiken ein. Aber vor allem trägt der Arbeitgeber bei der klassischen Leistungszusage allein den Aufwand der Finanzierung der zugesagten Leistung. In diesem Zusammenhang treffen ihn sämtliche Kapitalanlagerisiken (z.B. Aktien-, Devisen-, Rentenkursschwankungen) und Liquiditätsrisiken (z.B. Rechnungszins, Inflationsannahme, Langlebigkeit).
Ein aktives Management dieser Risiken ist somit unumgänglich. Wir unterstützen Versorgungsträger bei Management und Minimierung der mit der klassischen Leistungszusage verbundenen Risiken durch die Bereitstellung von Auslagerungskonzepten sowie maßgeschneiderten Rendite- und an Verbindlichkeiten orientierten Kapitalanlagelösungen.